Organisatorisches
1) Für eine Computertomographie benötigen Sie immer eine Überweisung von Ihrem
behandelnden Arzt (praktischer Arzt oder Facharzt) und die E-Card.
Wann benötigen Sie eine chefärztliche Bewilligung?
a) immer wenn die Überweisung vom praktischen Arzt ausgestellt wurde, ohne
Beiliegen eines Facharztbefundes bzw. der Anforderung einer anderen
medizinischen Einrichtung (z.B.: Ambulanzkarte vom Krankenhaus).
b) immer wenn Sie bei der SVB (Sozialversicherungsanstalt der Bauern) versichert
sind, da Sie bei dieser Versicherung als Versicherter einen 20%igen Selbstbehalt
begleichen müssen.
c) immer wenn Sie bei der SVG (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen
Wirtschaft) versichert sind.
Abhängig von Ihrer Krankenversicherung müssen Sie die Bewilligung entweder selbst
vor der Untersuchung einholen (z.B.: Bewilligung per Fax vom behandelnden Arzt)
oder es kann dies auch von uns für Sie erledigt werden.
2) Wir bitten Sie höflichst für die Untersuchung unbedingt einen Termin zu vereinbaren
(sieheTerminvereinbarung). Dringende Untersuchungen werden noch am Tag der
Anmeldung eingeschoben, sonst liegen die Wartezeiten für einen Termin innerhalb
weniger Tage.
Bei der Terminvergabe informieren wir auch über etwaige Vorbereitungen die vor der
Untersuchung zu treffen sind.
3) Bitte bringen Sie Vergleichsaufnahmen und Befunde früherer Untersuchungen
(Röntgen, CT oder MRT) unbedingt mit.